Die Übergangspflege ist eine rehabilitative Pflege und Betreuung im Ausmaß von maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr. Die Aufenthaltszeit orientiert sich an der Art der Erkrankung und am Genesungsverlauf.
Zielsetzung der Übergangspflege ist es, pflege- und betreuungsbedürftige Klienten unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt (ist Bedingung für die Aufnahme) so weit zu rehabilitieren, dass diese wieder in die häusliche Pflege bzw. in ein selbstständiges Leben entlassen werden können.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen. In enger Zusammenarbeit mit dem Rehabilitationszentrum Kitzbühel (VAMED) wird eine fachgerechte Therapieempfehlung durch deren Fachärzte und eine Durchführung der Therapiemaßnahmen durch deren Physiotherapeuten für jeden einzelnen Patienten individuell gestaltet und gewährleistet.
Es gelten die vom Amt der Tiroler Landesregierung für das Altenwohnheim Kitzbühel genehmigten Tarife.
Zur Abdeckung des Tarifes werden 80% der Pension, das gesamte Pflegegeld abzüglich eines Anteils von € 46,- (2020) und sonstige Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen etc.) herangezogen.
Nicht herangezogen werden Beihilfen (Familien- und Wohnbeihilfen, Mietzins) und das Vermögen. Von den Heimatgemeinden ist ein Investitionskostenzuschuss zu leisten.
Sollten nicht ausreichend Eigenmittel vorhanden sein um die Kosten abzudecken, so wird die Differenz vom Land Tirol getragen.
Gesetzliche Unterhaltsansprüche bzw. -verpflichtungen der um Unterstützung ansuchenden Person, werden nach Maßgabe von § 23 TMSG (Tiroler Mindestsicherungsgesetz) beim Einkommen angerechnet.
Bei den Formalitäten helfen wir Ihnen gerne. Individuelle Information zur Abrechnung erhalten Sie in der Verwaltung unter der Telefonnummer 05356/62413.