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Kurzzeitpflege

Entlastung der Angehörigen

Es handelt sich hierbei um eine kurzzeitige Aufnahme für Personen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Die Kurzzeitpflege dient vorrangig der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Die Kurzzeitpflege muss mindestens 4 Tage und kann höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Kosten der Kurzzeitpflege

Nach der Abrechung/Bezahlung kann beim Bundessozialamt oder beim Land Tirol um Unterstützung für den Aufenthalt angesucht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen können Sie gerne bei uns beziehen.

Selbstverständlich können während des Aufenthalts in der Kurz- und Übergangspflege auch zusätzliche Leistungen, welche durch oder vom Altenwohnheim Kitzbühel angeboten werden, in Anspruch genommen werden (teilweise kostenpflichtig).

Für Informationen zur Ihrer individuellen Abrechnung steht Ihnen unsere Verwaltung gerne zur Verfügung! (Tel. 05356 - 62413)

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